ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Boardinghouse Rathsmühle

Schloss-Rahe-Straße 19 e und 17
52072 Aachen-Laurensberg

Reservierungen über:
info@rathsmuehle.de
www.schlossrahe.de

Schloss Rahe GmbH
Schloss-Rahe-Straße 15
52072 Aachen

Tel. 0241-9367-0
Fax: 0241- 9367-1099

- nachfolgend „Beherbergungsstätte“ genannt-

1.1  Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apparte- ments zur Beherbergung im Rahmen eines Boardinghausbetriebes, sowie für alle dem Kunden gegenüber erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters.

1.2  Diese AGB werden mit Buchung eines Appartements verbindliche Vertragsgrundlage.

1.3  Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter bei Buchung eine gültige Email-Adresse zu übermitteln. An diese Adresse werden dem Kunden bei Buchung alle Zugangsdaten zugesandt.

1.4  Der Zustand des Appartements ist ordnungsgemäß und ohne erkennbare Mängel. Ordnungs- gemäßer Zustand des Appartements und Vollständigkeit des Zubehörs wird durch den Kunden mit Übernahme bestätigt.

1.5  Die Unter- oder Weitervermietung eines überlassenen Appartements, sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des An- bieters.

§2 Vertragsabschluss / - partner

2.1. Der Vertrag kommt zustande, durch

2.1.1die schriftliche Bestätigung einer Reservierung des Kunden durch den Anbieter. Zur schriftlichen Bestätigung zählt auch ein fernschriftlicher Vertragsabschluss via e-Mail oder Fax-Übermittlung.

2.1.2 die Annahme des Antrags des Kunden durch den Anbieter.

2.2.  Vertragspartner sind der Anbieter und der Kunde.

2.3.  Hat ein Dritter bestellt, haftet dieser dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Kunden für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsbetrag.

§3 Leistung, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1  Die Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche damit in Zusammenhang stehende Beschreibungen des Leistungsumfanges bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen, fernschriftlichen oder telefonischen Bestätigung des Anbieters. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

3.2  Nach Zustandekommen eines Beherbergungsvertrages und Leistung der vereinbarten und frist- gerechter Zahlung durch den Kunden ist der Anbieter verpflichtet, dem Kunden ein Appartement bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.3  Die Mitarbeiter des Anbieters sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder münd- liche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Ab- sprachen sind nur dann bindend, wenn Sie vom Anbieter schriftlich bestätigt wurden.

3.4  Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung der Appartements und die von ihm in An- spruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte.

3.5  Der Gesamtpreis der Buchung (Übernachtungskosten zzgl. etwaig gebuchter Sonderleistungen) wird fällig bei Buchung. Andere Zahlungsmodalitäten bedürfen einer schriftlichen Abstimmung.

Hierzu wird – sofern es keine anderslautende schriftliche Vereinbarung gibt - die Kreditkarte des Kunden belastet und hiermit der Ausgleich der Übernachtungsrechnung vorgenommen. Bei Zah- lung durch Belastung der American Express Kreditkarte des Kunden behält sich der Anbieter aufgrund der höheren Kosten von American Express, die Erhebung einer 3%- igen Gebühr des Übernachtungsbetrages vor.

3.6  Mit Bekanntgabe der Kreditkartendaten durch den Kunden ermächtigt dieser den Anbieter unwi- derruflich, alle Kosten aus der mietweisen Überlassung von Appartements zur Beherbergung, sowie alle Kosten für den Kunden erbrachte weitere Leistungen und Lieferungen des Anbieters von selbiger abzubuchen. Dies gilt ausdrücklich auch für Verluste von Zubehör oder Beschädi- gungen an überlassenen Gegenständen / am Appartement, die der Kunde zu vertreten hat.

3.7  Im Falle einer unberechtigten Rückbelastung der Kreditkarte (Charge-Bank) behält der Anbieter sich vor für die ihm entstandenen Kosten pauschale Abwicklungsgebühr von 100,00 € in Rech- nung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

3.8  Gegenansprüche des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig fest- gestellten Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis aufrechnen. Gleiches gilt für die Zurück- behaltung von Zahlungen.

3.9  Die Preisliste kann laufend aktualisiert werden. Die aktualisierten Preise treten an die Stelle der vorher gültigen Preise und werden Bestandteil dieses Vertrages. Die Aktualisierung wird dem Kunden rechtzeitig vor Nutzungsbeginn schriftlich mitgeteilt. Für den Fall einer Preiserhöhung hat der Kunde neben den unter § 8 genannten Kündigungsgründen ein außerordentliches Kün- digungsrecht zum Beginn der in Aussicht gestellten Erhöhung. Dieses außerordentliche Kündi- gungsrecht muss bis spätestens 1 Woche nach Bekanntgabe der Preiserhöhung schriftlich er- klärt werden. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung zählt der Eingang beim Anbieter.

3.10  Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist er zur Zahlung von Ver- zugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank verpflichtet. Die Geltendmachung weiterer Verzugszinsen des Anbieters, insbesondere der Nachweis eines hö- heren Schadens, ist nicht ausgeschlossen.

3.11  Alle Beherbergungs-/Übernachtungspreise verstehen sich incl. einer Mehrwertsteuer von 7 %. Sollte die Nutzungsdauer eines Appartements einen Zeitraum von 6 Monaten überschreiten, so ist der Kunde zur Leistung der erhöhten Mehrwertsteuer (dann 19%) gegenüber dem Anbieter verpflichtet.

3.12  Bei mehrtägigen Aufenthalten wird die Reinigung der Appartements täglich durchgeführt. Diese Reinigung beinhaltet: Staubsaugen, Bett richten, Bad wischen, Mülleimer leeren, Küchenanrich- te abwischen (sofern frei), Toilettenpapier nachfüllen. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen erfolgt der Wäschewechsel 1 x wöchentlich.

Zusätzliche Wäsche bzw. Handtücher können nach Absprache täglich gegen eine vereinbarte Gebühr zur Verfügung gestellt werden.

3.13  Es handelt sich um einen Boardinghausbetrieb, d.h. vor Ort befindet sich keine durch Personal besetzte Rezeption. Für Notfälle ist am Boardinghaus eine Notfallnummer ausgehängt. Sollte der Notdienst aufgrund von Eigenverschulden des Kunden gerufen werden (falsche Code- Eingabe, Nicht-Abrufen von Nachrichten auf der hinterlegten e-Mail-Adresse, so ist die Beher- bergungsstätte berechtigt, eine pauschale Aufwandsentschädigung von 50,- € (zzgl. gesetzli- chen Mehrwertsteuer) je Einsatz zu berechnen.

§ 4 Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe des Appartements

4.1  Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Appartements.

4.2  Die Appartements stehen am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung.

4.3  Am vereinbarten Abreisetag ist das Appartement bis spätestens 10:00 Uhr geräumt zur Verfü- gung zu stellen. Danach kann der Anbieter aufgrund der verspäteten Räumung des Apparte- ments für die vertragsüberschreitende Nutzung 100 % des Tagespreises abrechnen. Vertragli- che Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlicher geringer Schaden entstanden ist.

4.4  Die Beherbergungsstätte verpflichtet sich zur Bereitstellung der nach Maßgabe dieses Vertrages gebuchten Zimmer zum vereinbarten Preis. Im Falle einer Leistungsstörung haftet sie nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch maximal in Höhe des jeweiligen Zimmerpreises / Nacht. Ei- ne darüber hinausgehende Haftung der Beherbergungsstätte ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Beherbergungsstätte haftet nicht für höhere Gewalt.

§ 5 Stornierung / Rechnungskorrektur

5.1 Eine Reservierung ist bindend. Schlechtes Wetter, Erkrankung, Fahrplanänderungen und Ver- spätungen liegen nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters. Einen Anspruch auf Verzicht oder von dieser Regelung abweichende Regelungen in Bezug auf die Ansprüche des Anbieters zur Geltendmachung von Stornierungsgebühren kann der Kunde hieraus nicht abzuleiten.

5.2  Eine Stornierung der Reservierung durch den Kunden ist dem Anbieter bis spätestens 7 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag schriftlich mitzuteilen. Andernfalls erhebt der Anbieter An- spruch auf Kompensation bzw. Teilkompensation des vereinbarten Gesamtaufenthaltspreises gem. den nachfolgenden Bestimmungen:

5.3  Stornierungskosten für Reservierungen:

5.3.1  Für die Bearbeitung einer Stornierung behält der Anbieter sich vor eine einmalige Gebühr (für das Stornieren der Rechnung, Rückbuchung des entsprechenden Betrages etc.) in Höhe von 15,00 € zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist

5.3.2  ...bei Stornierung mehr als 7 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag: Keine Stornierungsgebühr

5.3.3  ...bei Nichterscheinen und/ oder Stornierung bis 7 Tage vor Anreise zahlt der Gast in Höhe des Gesamtpreises.

5.4  Die unter Ziffer 5.3 aufgeführten Daten sind die maximalen Stornierungsgebühren. Der Anbieter ist jedoch bemüht, die Stornierungsgebühren für den Kunden gering zu halten.

5.5  Andere Vereinbarungen sind nur in Abstimmung mit dem Anbieter und in Schriftform gültig.

5.6  Teilt der Kunde dem Anbieter nach Reservierung und erster Rechnungsausgabe eine abwei- chende Rechnungsanschrift mit, so behält sich der Anbieter vor für die Änderung der Rechnung eine Gebühr in Höhe von 15,00 € zu erheben. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist

§6 Gewährleistung und Haftung

6.1  Der Anbieter haftet nicht für den Verlust und/ oder die Zerstörung von persönlichen Gegenstän- den des Kunden, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6.2  Der Anbieter haftet nicht für unvorhergesehene, unvermeidbare und außergewöhnliche Leis- tungsstörungen aufgrund höherer Gewalt. Fälle der höheren Gewalt sind solche, die sich dem Einflussbereich des Anbieters entziehen, wie z.B. Naturkatastrophen, öffentliche Unruhen etc..

6.3  Soweit dem Kunden ein Stellplatz gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsschutz zustande. Für Abhandenkommen oder Beschädigung der auf dem vom Anbieter bereitgestellten Stellplatz abgestellten oder rangierten Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet der Anbieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Mitarbeitern des An- bieters.

6.4  Der Anbieter haftet nicht, für nicht ordnungsgemäße oder für nicht rechtzeitige Übermittlung der Kontaktdaten gem. Ziff. 1.3., oder Abruf des übermittelten Zutrittscodes durch den Kunden.

§7 Datenschutz, -austausch

7.1 Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 BDSG sowie des § 3 TDDSG darüber unterrichtet, dass der Anbieter seine Bestandsdaten (Name, Adresse, Zeitraum und Dauer des Aufenthalts) in ma- schinenlesbarer Form und nur für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell ver- arbeitet. Der Anbieter ist zur Offenlegung der Kundendaten berechtigt, sofern dies für die Si- cherstellung des Betriebes erforderlich ist (staatliche Behörden).

§8 Verjährung

8.1 Alle Ansprüche gegen den Anbieter verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist gemäß § 199 Abs. 1 BGB.

§9 Sonstiges

9.1  Das Mitbringen von Hunden ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind vor Anreise aus- drücklich und schriftlich mit dem Anbieter abzustimmen.

9.2  Das Rauchen ist im gesamten Boarding House untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird dem Kun den für die Sonderreinigung des Appartements einen Betrag von mindestens 150,00 € belastet. Der Anbieter behält sich darüber hinaus vor, höhere Kosten, wie bspw. aufwendige Sonderreini- gungen, Umquartierung von Nachfolgegästen etc. dem Kunden ebenfalls weiter zu belasten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§10 Schlussbestimmungen

10.1  Für sämtliche Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit den Verträgen ergeben, wird ausschließ- lich Aachen als Gerichtsstandort vereinbart.

10.2  Leistungs-undErfüllungsortistAachen.

10.3  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Beherber- gungsvertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit der Allgemeinen Bestimmungen bzw. des Beherbergungsver- trages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Rege- lung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien im Hinblick auf ihre wirtschaftlichen und persönlichen Interessen gewollt hätten, sofern sie die Unwirksamkeit bedacht hätten. Glei- ches gilt für Lücken der Allgemeinen Bestimmungen bzw. des Beherbergungsvertrages.